Energiesparen in Werktstätten

Stromkosten verursachen je nach Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens bis 50 Prozent der Gesamtkosten

Der Energieeinsatz in Kfz-Betrieben unterschiedet sich in Werkstätten mit und ohne Lackieranlagen sowie Autohäusern mit und ohne Lackieranlagen. Dabei beläuft sich der Energieeinsatz in Kfz-Betrieben im Durchschnitt auf rund 300 MWh. Davon werden in Betrieben mit Lackieranlagen 30 Prozent in Form von Strom verwendet, unter anderem für die Beleuchtung, Lackieranlagen und Druckluft und 70 Prozent als Wärme, überwiegend für die Beheizung der Räumlichkeiten. Je nach Schwerpunkt liegt der Energiekostenanteil zwischen 0,4 und 2,2 Prozent des Jahresumsatzes.

Im Schnitt kann ein Kfz-Betrieb 17 Prozent seiner Energiekosten durch Effizienzmaßnahmen einsparen:

Bspw. Gebäudehülle Einsparpotenzial bis zu 30 %:

In Kfz-Werkstätten geht viel Energie durch ungedämmte Außenbauteile wie Wand und Dach sowie durch Undichtigkeiten an häufig schlecht und langsam schließenden Toren und Türen verloren. Ein weiterer Faktor für die hohen Energieverluste im Bereich der Gebäudehülle sind veraltete Fenster und Verglasungen.

Lösungsmöglichkeiten hierfür sind: schnellschließende Tore, selbstschließende Türen und Windfänge installieren sowie Undichtigkeiten und Öffnungen in der Gebäudehülle abdichten, Dachbereich dämmen, Außenwände dämmen, Fenster & Verglasungen austauschen, klare Trennung von unbeheizten und beheizten Bereichen

Bspw. Beleuchtung Einsparpotenzial im Schnitt mind. 25 % (oft 50 % und mehr):

Die Beleuchtung der Werkstatt sowie der Büroräume (und evtl. Ausstellungsräume) macht insgesamt ca. 25% der gesamten Stromkosten im Kfz-Betrieb aus. Durch Umrüstung der vorhandenen Beleuchtungssysteme auf LED-Leuchtmittel, Tageslichtnutzung und durch bedarfsgerechte Steuerung können diese Kosten wesentlich gesenkt werden.

Lösungsmöglichkeiten hierfür sind: Energieeffiziente Leuchten/Lampen einsetzen durch Umrüstung auf LED-Technologie, Beleuchtung bedarfsorientiert ausrichten und ggf. zonieren sowie getrennt schalten, Tageslichtnutzung erhöhen (z.B. Lichtband im Firstbereich, Vergrößerung der Fensterflächen), Verschmutzungsgrad der Leuchten reduzieren, Oberflächen von Umgebungsbauteilen möglichst hell und sauber halten, Einsatz von Bewegungsmeldern oder Zeit Schaltuhren (z.B. im Lager)

Bspw. Druckluft Einsparpotenzial bis zu 20 %:

Druckluft ist die teuerste Energieform, denn ca. 95% gehen als Abwärme verloren, die sinnvoll weiterverwendet werden könnten (z.B. zur Unterstützung der Raumheizung oder der Warmwassererzeugung). Im Kfz-Betrieb wird die Druckluft überwiegend für den Einsatz von Werkzeugen im Rahmen von Montage- und Lackierarbeiten genutzt wie bspw. Schlagschrauber, Reifenfüllgeräte und Hebebühnen.

Lösungsmöglichkeiten hierfür sind: das Abschalten des Kompressors außerhalb der Betriebszeiten, Regelmäßige Prüfung und ggf. Reparatur von Leitungen und Kupplungen, Einstellung eines Druckniveaus, das sich am tatsächlichen Bedarf der Werkstatt orientiert Nutzung der Abwärme (z.B. Warmwasser), Aufstellort anpassen (kühl / sauber / trocken), Verluste im Druckluftnetz durch Umstellung auf ein kurzes + gerades Leitungsnetz geringhalten

Bspw. Lackieranlage Einsparpotenzial bis zu 10 %:

Das Lackieren von Fahrzeugteilen gehört zu den besonders energieintensiven Prozessen im Kfz-Betrieb, und wird dort typischerweise im Rahmen von Reparatur und Ausbesserungsarbeiten erforderlich. Der hohe Energieverbrauch ist bedingt durch die technischen Anforderungen des Prozesses, d.h. die erforderliche Ventilation (Be- und Entlüftung) sowie Heizung von Lackierkabinen (Trocknungsbereich). In kleineren Betrieben werden diese Arbeiten daher häufig extern vergeben.

Lösungsmöglichkeiten hierfür sind: die Nutzung der Zu- und Abluftanlage nur während der Lackiervorgänge, Optimierung von Prozesstemperatur/Laufzeit, Anlage mit Wärmerückgewinnung nutzen, Installation eines BHKW bei häufiger Nutzung, Regelmäßige Wartung von Filtern und Gesamtsystem, um Druckverluste zu vermeiden, Minimierung der Standby-Wärmeabgabe bzw. Abschaltung der Anlage bei Nichtnutzung

Bspw. Heizung / Bereitstellung Raumwärme Einsparpotenzial bis zu 20 %:

Ein Großteil der im Betrieb eingesetzten Energie wird für die Bereitstellung von Raumwärme benötigt – diese Wärme sollte daher möglichst effizient generiert und ihr Verlust geringgehalten werden. Die Minimierung von Wärmeverlusten erfolgt insbesondere über die Verbesserung der Gebäudehülle (s.o.), während die grundlegende Bereitstellung von Wärme über eine Effizienzsteigerung der Heizanlage verbessert werden kann – hieraus lassen sich hohe Einsparungen realisieren.

Lösungsmöglichkeiten hierfür sind: Dimensionierung der Heizung überprüfen und Heizungsanlage regelmäßig warten, Dämmung der Rohrleitungen, Betriebszeiten und Temperaturniveau optimieren sowie einzelne Heizkreisläufe getrennt schalten und regeln bzw. Bereiche mit unterschiedlichen Raumtemperaturen (Büro/Werkstatt) trennen. Austausch alter und oft unwirtschaftlicher Heizsysteme (z.B. Umstellung auf Brennwerttechnologie) und der Einsatz von effizienten Wärmeübergabesystemen (z.B. Decken-strahlplatten statt Luftheizung).

Empfehlenswert für diese Branche ist auch eine Bündelung aller Lieferstellen zu einem ganzheitlichen Rahmenvertrag.

Durch die Harmonisierung der Lieferstellen in einen Vertrag bei einem Energieversorger entsteht für den jeweiligen Betrieb die Verhandlungsposition einer eigenen Einkaufsgemeinschaft, welche die Preise entsprechend drückt und gleichwohl die Verwaltungsprozesse deutlich verschlankt.

Weitere Möglichkeiten für die Branche bestehen weitgehend darin den eigenen Verbrauch energieeffizient zu optimieren?

Nachdem die Energiepreise seit langem nur eine Richtung kennen und dabei bereits ein Allzeithoch erreicht haben wird es für die Zukunft einer jeden Werkstatt notwendig auch das Verbrauchsverhalten auf der einen Seite so Transparenz wie möglich zu gestalten, um im Idealfall hierbei ebenfalls unnötige Energieverwendung zu vermeiden.

1.) Im Bereich der SLP-Zähler bietet sich daher die vollständige Umstellung auf die intelligenten Smartmeter an.

Hierbei werden diese Lieferstellen analog zu den RLM-Verbrauchsstellen ebenfalls ¼ stündlich gemessen und per Monitoring dem Kunden transparent per Online Manager vorgeführt. Im Idealfall können somit alle Verbräuche des Werkstatt Betriebes laufend eingesehen werden sowie Reports generiert und vor allem sinnvolle Vergleiche angestellt.

Diese technische Optimierung ist zum einen seitens des BSI bis 2028 gesetzlich vorgegeben, bietet aber auch zusätzlich ein oft nicht genutztes Einsparpotential an. Durch die jeweilige KA= Konzessionsabgabe auch Wegegeld der Gemeinden genannt, bei den Lieferstellen mit einem Verbrauch > 30.000kWh und 2x > 31kW kann diese im Jahr eingespart werden. Die KA in den deutschen Großstädten wie bspw. HH mit über 500 Tsd. Einwohner würde demnach von 2,39 ct/kWh auf die Sonderkunden Abgabe von einheitlich 0,11 ct/kWh gesenkt. Für Kfz-Betriebe die oftmals eine Filialisten Struktur besitzen somit letztlich ebenfalls ein großer Hebel um Kosten einzusparen.

2.) Energieeffizienz Beratung und Umsetzung von Energie-Einsparmaßnahmen in der Bäckerei

Ausgehend für Kleine und mittlere Unternehmen sog. KMU-Betriebe deren Energiekosten im Jahr über 10.000 € liegen und gleichzeitig weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit sowie ein Netto-Jahresumsatz von < 50 Mio. € besitzen ist dabei das

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für KMU. Hierbei kann der Betrieb auf eine Förderung in Höhe von max. 6.000 € zurückgreifen, die seitens der BAFA bereitstehen. Bei großen Betrieben ist nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen.

Anhand der nach DIN erstellten Energiegutachtens und weiterführende energetischen Maßnahmen s. oben einzeln beschrieben sind künftige Einsparungen zwischen 10 – 30% der Energiekosten möglich.

3.) Energiedienstleistungen für Stromsteuer, Atypische NN und Reduktion Staatl. Abgaben

Die Energieaudits nach DIN EN 16247-1 stellen hierbei ebenfalls die Grundlage dar. Damit können Kfz-Betriebe je nach Betriebsgröße auf diverse Erstattungen beantragen:

  1. Möglichkeit individueller Netzentgelte sog. Atypische Netzentgelte – sollte der Großteil des Verbrauchs nachweisbar außerhalb des Hauptzeitfensters des Netzbetreibers liegen.
  2. Möglichkeit der EEG-Abgaben Erstattung, wenn mind. Verbrauch von 1 Mio. kWh pro Abnahmestelle nachweisbar vorliegt
  3. Eine Teilrückerstattung der Stromsteuer ist ebenfalls möglich, wenn der Betrieb zum produzierenden Gewerbe gehört, wie Bäckereien, Fleischereien oder Bauunternehmen, denn dann kann die Energiesteuer verringert werden. Der Energieverbrauch muss mehr als 25 MWh im Jahr betragen.